Zum Inhalt springen
Image Not Found

Informationen für Neugärtner:innen

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten ist eine gepachtete Grundstücksfläche, die kleingärtnerisch – d.h. nicht erwerbsmäßig – genutzt wird und in einer Kleingartenanlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, z.B. Wegen, Vereinshhaus etc. zusammengefasst sind.

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bildet die Rechtsgrundlage für Kleingärten und Schrebergärten in Deutschland. Hier steht zum Beispiel, dass eine Laube einschließlich überdachtem Freisitz höchstens eine Grundfläche von 24 Quadratmetern haben darf. Sie dürfen darin auch nicht dauerhaft wohnen. Neben den gesetzlichen Regelungen im Bundeskleingartengesetz gelten in Kleingärten die jeweiligen Satzungen und Kleingartenverordnungen des Kleingartenvereins. Die Kleingartenvereine definieren hierdurch Rechte und Pflichten, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen (siehe Rubrik Satzung & Co.).

Ein Kleingarten zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass auf der überwiegenden Fläche vielfältige Gartenbauerzeugnisse (Gemüse, Obst, Blumen u.a.) für den Eigenverbrauch anbaut werden. Darunter sollen viele einjährige Kulturen sein, wie zum Beispiel Salate, Hülsenfrüchte, Tomaten, Gurken, Erbsen, Kartoffeln, Kohlarten, Astern, Sonnenblumen und andere aus Samen gezogene Schnittblumen. Laut Bundeskleingartengesetz soll rund ein Drittel der Gartenfläche zum Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden.

Was sollte man im Vorfeld bedenken?

Ein:e Kleingärtner:in hat auch Gemeinschaftsarbeit innerhalb seines Vereins zu leisten. Bei uns sind in der Regel zwei Stunden pro Jahr im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitseinsatzes zu leisten. Außerdem sollte man sich im Vorfeld folgende Fragen stellen:

  • Habe ich Lust und Zeit im Garten zu arbeiten?
  • Habe ich Freude an der Natur und die zeitlichen Ressourcen eigene Erträge aus dem Garten zu verwerten?
  • Wird meine Familie mich gerne dabei unterstützen?
  • Kann ich mich im Verein integrieren?
  • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen (z.B. an der Mitgliederversammlung, an Arbeitseinsätzen)?

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Im Allgemeinen gibt es in unserem Kleingartenverein Gartengrößen von 250 m² bis 420 m². Im Folgenden haben wir die jährlichen Kosten für eine durchschnittliche Gartengröße von 310 m² zusammengestellt.

Durchschnittliche Jahreskosten für einen 310 m² großen Kleingarten:

HauptpostenMengeEinzelbetragGesamtbetrag
Pachtzins pro m²310 m²0,10 €/m²31,00 €
Vereinsbeitrag310 m²0,05 €/m²15,50 €
Verbandsbeitrag19,00 €19,00 €
Wasserkosten mit Grundgebühr20 m³1,45 €/m³49,00 €
Stromkosten mit Grundgebühr100 kW0,29 €/kWh37,00 €
Versicherungen Unfall; Rechtsschutz2,00 €
individuelle Versicherung der Gartenlaube40,00 €40,00 €
Gesamt ca.193,50 €