Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
die Mitgliederversammlung vom 12.04.2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
(1) Erhöhung der Pflichtstundenanzahl von zwei auf drei Stunden pro Jahr
Gemäß Punkt 7.1 unserer Gartenordnung vom 13.04.2002 ist jedes Mitglied unseres Vereins verpflichtet, sich an der Gestaltung, Pflege, Erhaltung, dem Um- und Neubau von gemeinschaftlichen Einrichtungen durch persönliche Arbeitsleistung und finanzielle Umlagen zu beteiligen. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass pro Garten und Jahr drei Pflichtstunden für diese Zwecke durch die Mitglieder zu leisten sind. Der Nachweis der geleisteten Pflichtstunden erfolgt durch das vom Mitglied zu führenden Pflichtstundenheft.
(2) Änderung der Beitrags- und Gebührenordung für den Kleingärtnerverein „Heimatblick“ e.V., Einführung eines einheitlichen Mitgliederbeitrages von 50,00 EUR pro Jahr und Garten
Der einheitliche Mitgliedsbeitrag beträgt 50,00€ pro 1. Vereinsmitglied. Jedes weitere Vereinsmitglied ist beitragsfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand