Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
der Vorstand weißt Sie darauf hin, dass es im Punkt 2.3 der RKO vom 15.11.2019 eine Änderung gab. Die Änderung lautet wie folgt (im Textauszug der RKO fett markiert):
2.3 Pflanzen im Kleingarten
Einige Pflanzenarten dürfen aus unterschiedlichen Gründen nicht im Kleingarten kultiviert werden (Wuchsstärke, Krankheitsübertragung, Invasivität). Der Anbau von Cannabispflanzen i. S. v. Art. 1 § 1 Nr. 7. – 9. Cannabisgesetz ist verboten. Auflaufender Wildwuchs dieser Pflanzenarten ist sofort zu entfernen (Anlage 2). Bäume und Sträucher (außer Kulturobstgehölze von Kern- & Steinobst) dürfen im Kleingarten eine Wuchshöhe von 2,50 m nicht überschreiten.
Eine aktuelle Fassung der RKO kann jedes Vereinsmitglied beim Vorstand anfordern oder auf unserer Homepage einsehen bzw. herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand