Bevor Sie sich für einen Kleingarten entscheiden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- ein Kleingarten ist kein Wochenendgrundstück, für den Obst- und Gemüseanbau sind mindestens ein Drittel der Gartenfläche zu nutzen
- ein Kleingarten benötigt ausreichend Zeit zur Bewirtschaftung
- die Gartenlaube darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden und soll mit überdachtem Freisitz die Fläche von 24m² nicht überschreiten
- für die gemeinschaftlichen Anlagen des Vereins sind jährlich mindestens zwei Arbeitsstunden zu leisten